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Ortsbrandmeister

Als Ortsbrandmeister wird der Leiter der Feuerwehr bezeichnet. Gewählt von allen aktiven Kameradinnen und Kameraden wird er vom Gemeindebrandmeister dem Samtgemeinderat vorgeschlagen. Erst dieser beruft den Ortsbrandmeister und seinen Stellvertreter nach vorheriger Abstimmung in ihre Ämter. Eine Amtszeit beträgt 6 Jahre. Der Ortsbrandmeister steht übrigens im Ehrenbeamtenverhältnis mit all den dazugehörigen Rechten und auch Pflichten.

1906 - 1919Fritz Sellhorn 1919 - 1933 Heinrich Vick
1933 - 1935 Karl Rieckmann 1935 - 1943 Heinrich Rickmann
1943 - 1946 Carl Jacobsen 1946 - 1958 Wilhelm Steinke
1958 - 1971 Richard Brodthagen 1971 - 1978 Franz Röhrs
1978 - 1990 Gerhard Brager 1990 - 2002 Hans Hermann Harms
2002 - Carsten Röhrs